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Aufgrund der europäischen Verordnung 2019/2015 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen werden die Energielabel auf die neuen EU-Energielabel gewechselt. Kennzeichnungspflichtige Lichtquellen mit dem “alten” Energielabel bekommen noch eine Schonfrist bis zum 01. März 2023, weil das umlabeln aller Verpackungen mit einem enormen Aufwand verbunden wäre.

Warum war eine Anpassung notwendig?

Den Verbrauchern sollte der Vergleich zwischen den einzelnen Geräten erleichtert werden. Der Verbrauch wird durch die Einführung der neuen Labels genauer differenziert. Bisher waren der Großteil der Elektrogeräte mit den Effizienzklassen A++ und A+++ gekennzeichnet. Das erweckte beim Verbraucher den Anschein, dass alle Geräte mit dieser Kennzeichnung besonders effizient arbeiten. Das war aber nicht unbedingt der Fall.

Durch genauere Effizienzklassen wird der Vergleich einzelner Geräte wesentlich vereinfacht.

Zudem werden bei der Einstufung weitere Informationen berücksichtigt und nicht nur der Verbrauch der Geräte.

Beispiel: Kühlschrank mit der Effiziensklasse A+++ bekommt ab sofort nur noch die Klasse B, C oder D weil weitere Kenngrößen berücksichtigt werden. Z.B. die Größe des Innenraums oder der Stromverbrauch pro Jahr. Auf Leuchten übertragen bedeutet das: Ab sofort werden Kennwerte berücksichtig wie z.B. Farbwiedergabeindex, Lichtfarbe und Lichtstrom.

Die wichtigste Kenngröße nach der Neuregelung ist aber Lumen je Watt.

Welche Angaben gehören auf das neue Energielabel?

  • Hersteller / Warenkennzeichnung

  • Modell (EAN)

  • Skala der Energieeffizienzklasse

  • Energieverbrauch (kWh/1000h)

  • QR-Code zur EPREL-Produktdatenbank

  • Energieeffizientsklasse des Produktes

Welche Lichtquellen sind Kennzeichnungspflichtig?

Kurz gesagt: Alle Lichtquellen die ohne die umgebenden Produkte zu zerstören entnommen werden können. Also Retrofit-LED´s , OLED, Leuchtstoffröhren, Halogen, …

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Dazu gehören alle Leuchtmittel die für medizinische Zwecke verwendet werden, Leuchtmittel für Fahrzeuge, Leuchtmittel die mit Akkus oder Batterien betrieben werden, Displays und Leuchtmittel für Notlichtanlagen. Übrigens sieht die europäische Kommission LED Chips (COB) und die LED-Chips nicht als klassische Lichtquellen im Sinne der Verordnung. Auch diese Lichtquellen sind von der Kennzeichnungspflicht befreit.

Bereits am 25.12.2019 endete außerdem die Kennzeichnungspflicht für Leuchten.

Quellen:

  • dt0973

ab 01.März 2021

Das bisherige Energielabel mit den Klassen A+++ bis D ist nicht mehr aussagekräftig.

Die meisten Geräte befinden sich in den obersten Effiziensklassen und Verbraucher-/innen können Effiziensunterschiede kaum noch erkennen.Deshalb erhalten die Produktgruppen Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner und Kühl-undGefriergeräte ein neues Label.

NEU IST:

• Rückkehr zur ursprünglichen Klasse A bis G

• QR-Code mit weiteren Produktinformationen

• Überarbeitete Piktogramme mit Zusatzinformationen

•Neue Bemessungsgrundlagen

Ab dem 01.03.2021beginnt das Umstellen auf das neue Energielabel.

Lieferanten haben dafür ein Zeitfenster von14 Arbeitstagen.

Spätestens14 Arbeitstage nach dem Stichtag darf nur noch das neue Energielabel gezeigt werden. Geräte, deren Lieferant die Tätigkeit eingestellt hat, oder Geräte, die bei ver-änderten Testbedingungen nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, dürfen noch 9 Monate mit dem alten Label abverkauft werden.


  • dt0973

Luftentkeimung mit UV-C Strahlung. Die Bestrahlung mit UV-C Licht ist mittlerweile eine etablierte Methode zur Entkeimung. Viren und Bakterien können effektiv bekämpft und eine Ausbreitung von Krankheiten somit unterbunden werden. Der RaLUX® UV-C Stand ist ein Gerät zur Entkeimung der Luft. Aerosole werden angesaugt und innerhalb des Gerätes mithilfe einer UV-C Lampe gereinigt. Anschließend wird die gereinigte Luft wieder in den Raum ausgestoßen. Weiterführende Informationen zur Luftentkeimung mit UV-C Strahlung, auch in Bezug auf COVID-19, finden Sie in dem Whitepaper im Radium Downloadbereich.


Anwendungsbeispiele.

  • Einzelbüros

  • Kleine Besprechungsräume

  • Kleine Gruppenbüros

  • Arztzimmer

  • Wartebereiche

  • Patientenstuhl

  • Altenheime

  • Kranken-WGs (Intensivpatienten)

Funktionsweise. Der UV-C Stand saugt die Luft durch ein Ansauggitter an, das sich im oberen Bereich des Gerätes befindet. Im Inneren des Gerätes ist eine T8 UV-C Lampe montiert, deren Strahlung die Keimbelastung in der Luft immens reduziert: Durch die Bestrahlung der Luft mit UV-C Licht können potenziell vorhandene Viren deaktiviert werden, indem deren DNA unschädlich gemacht wird.​​​​​ Im Anschluss daran wird die gesäuberte Luft wieder in den Raum ausgestoßen.




Wir beraten Sie gerne !

Ihr S.E.H. Team

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